Tipps für Unternehmen: Fixkosten senken, Profit steigern

Heizkostenerstattung im Unternehmen: Fixkosten senken und Profitabilität steigern

Unternehmen stehen vor wachsenden Energie‑ und Mietkosten, während der Gesetzgeber mehr Klimaschutz verlangt. Das CO₂‑KostAufG (Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten) sorgt seit 2023 dafür, dass Vermieter einen Teil der CO₂‑Abgabe tragen müssen. Viele Geschäftsführer wissen allerdings nicht, dass sie Anspruch auf eine Heizkostenerstattung haben. Dieser Leitfaden erklärt Dir, was hinter dem Gesetz steckt, wie Du Deine Fixkosten senken und Deine Profitabilität steigern kannst und warum die Dienstleistung von CO2‑Cashback.de gerade für B2B‑Kunden attraktiv ist.

 

Was ist die Heizkostenerstattung?

Seit 2021 wird für das Heizen mit Gas, Öl und Fernwärme eine CO₂‑Abgabe fällig. Mit dem CO₂‑KostAufG müssen diese Kosten nicht mehr allein von Mietern getragen werden. Für Wohngebäude bestimmt ein zehnstufiges Modell den Anteil, den Vermieter oder Mieter übernehmen müssen. In unsanierten Gebäuden mit hohem Energieverbrauch trägt der Vermieter bis zu 95 % der CO₂‑Kosten; in energieeffizienten Gebäuden übernimmt der Mieter die Abgabe vollständig. Für Nichtwohngebäude – also Büros, Lagerhallen oder andere Gewerbeflächen – gilt bis 2025 ein fester Schlüssel von 50/50. Das heißt: Unternehmen können derzeit die Hälfte der CO₂‑Kosten aus ihrer Gas‑ oder Heizölrechnung zurückfordern. Ab 2026 soll auch für Gewerbe ein Stufenmodell eingeführt werden - dieses ist jedoch, Stand heute - noch nicht in Kraft getreten.

 

Wie werden die CO₂‑Kosten berechnet?

Die CO₂‑Kosten hängen vom Brennstoffverbrauch und dem Emissionsfaktor ab. Um den spezifischen CO₂‑Ausstoß eines Gebäudes zu bestimmen, wird - vereinfacht gesagt - die verbrauchte Energie mit dem Emissionsfaktor des Brennstoffs multipliziert und durch die Nutzfläche geteilt. 2024 lag der CO₂‑Preis bei 45 € pro Tonne, 2025 ist er auf 55 € gestiegen. 2026 liegt dieser sogar bei 65 €/Tonne CO₂-Äquivalent. Je höher der CO₂‑Preis, desto größer ist auch Dein Erstattungsanspruch.

 

Wie kannst Du Deinen Anspruch geltend machen?

Bei zentral beheizten Gewerbeimmobilien muss der Vermieter die Heizkosten in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Wenn Du einen eigenen Vertrag mit dem Energielieferanten hast, kannst Du anhand der Rechnung den Vermieteranteil berechnen und schriftlich einfordern. Die Berechnung ist komplex, weswegen viele Unternehmer die Erstattung nicht einfordern. Hier kommt CO2‑Cashback.de ins Spiel: Wir benötigen nur wenige Eckdaten und können sofort mit dem Vermieter in Kontakt treten. Fehlen die notwendigen Angaben in der Abrechnung, darfst Du Deinen Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen, bis der Vermieter seiner Pflicht nachkommt.

Die erforderlichen Daten – Brennstoffmenge, Emissionsfaktor, CO₂‑Kosten und CO₂‑Ausstoß – müssen auf der Rechnung Deines Energielieferanten stehen. Nutzt Du eine eigene Gas‑ oder Ölheizung, wird der Anteil des Vermieters aktuell, wie oben erwähnt, hälftig berechnet. Sobald das Stufenmodell für Gewerbe gilt, wird es noch komplizierter: Du solltest jährlich prüfen, in welche Stufe Deine Immobilie fällt und wie hoch Deine Erstattung ausfällt. Darüberhinaus ändert sich die CO₂-Steuer die pro Tonne CO₂ anfällt ebenfalls jährlich. Deswegen macht es für Gewerbetreibende besonders Sinn Dienstleister wie CO2-Cashback.de in Anspruch zu nehmen. So kann sich das Unternehmen auf das Kerngeschäft konzentrieren und trotzdem die Profitabilität steigern.

 

Warum lohnt sich die Heizkostenerstattung besonders für Unternehmen?

Gewerbekunden heizen große Flächen, ob Büro, Lager oder Produktionshalle. Entsprechend hoch sind ihre CO₂‑Kosten – und damit die Rückerstattung. Schon bei privaten Haushalten mit 18.000 kWh Gasverbrauch können CO₂-Steuern von knapp 200€ anfallen; bei Unternehmen mit Hunderten Quadratmetern sprechen wir von viel höheren Beträgen - mehrere tausend Euro sind hier möglich! Da der CO₂‑Preis jedes Jahr steigt, wächst auch Dein Anspruch. In 2026 gibt es beispielsweise knapp 20% mehr Erstattung als in 2025. Praktisch: Die Erstattung kann jährlich beantragt werden!

Studien zeigen, dass rund 80 % der gewerblichen Betriebskostenabrechnungen Fehler enthalten. Unternehmen verschenken dadurch Geld. Durch eine sorgfältige Prüfung der Nebenkostenabrechnung und das Einfordern des Vermieteranteils lassen sich hohe Beträge zurückholen. CO2‑Cashback.de unterstützt Dich dabei digital und effizient.

 

Energieverbrauch und Fixkosten senken

Neben der Erstattung solltest Du Deinen Energieverbrauch in den Blick nehmen. So kannst Du nicht nur Fixkosten sparen, sondern auch den CO₂‑Ausstoß Deines Unternehmens reduzieren:

  • Lastmanagement optimieren: Analysiere Lastprofile, identifiziere Leistungsspitzen und verschiebe sie.
  • Mess‑ und Zählkonzept: Erfasse den Strom- und Wärmeverbrauch, um Effizienzpotenziale zu erkennen.
  • Mitarbeitende motivieren: Sensibilisiere Dein Team für energieeffizientes Verhalten.
  • Beleuchtung modernisieren: LED‑Technik senkt Stromkosten.
  • Wärmeerzeugung prüfen: Regelmäßige Wartung, hydraulischer Abgleich und hocheffiziente Pumpen reduzieren den Verbrauch.

Je effizienter Dein Unternehmen wird, desto geringer sind Deine Heizkosten und desto kleiner fällt auch Dein CO₂‑Ausstoß aus. Das senkt sowohl die Nebenkosten als auch Deinen Anteil an der CO₂‑Abgabe.

 

Nebenkostenabrechnung prüfen und Mietkosten berechnen

Die Heizkostenabrechnung ist die Grundlage für Deine Erstattung. Achte darauf, dass der Vermieteranteil korrekt ausgewiesen wird. Fehlen Angaben, mach Dein Kürzungsrecht geltend. Bewahre alte Abrechnungen auf, um Deinen Verbrauch und die Entwicklung der Nebenkosten zu vergleichen und Deine Mietkosten zu berechnen. Ein professioneller Check hilft Dir dabei, Fehler zu finden und Dein Einsparpotenzial zu maximieren.

Vergleiche außerdem regelmäßig Deine Energieverträge. Ein Wechsel des Energielieferanten oder Tarifs kann die Brennstoffkosten deutlich senken. Gerade bei hohem Verbrauch lohnt sich ein Anbieterwechsel.

 

Wie CO2‑Cashback.de Dich unterstützt

CO2‑Cashback.de ist ein digitales Start‑up, das Unternehmen hilft, ihren Erstattungsanspruch schnell und unkompliziert zu berechnen und durchzusetzen. Wir sammeln die notwendigen Daten, prüfen Deine Nebenkostenabrechnung und kommunizieren direkt mit dem Vermieter. Du sparst Zeit und Geld und kannst Dich darauf verlassen, dass Dein Anspruch korrekt berechnet und die Erstattung angefordert wird.

Dank unseres digitalen Ansatzes sind wir unabhängig von teurer Werbung. Stattdessen setzen wir auf hochwertige Inhalte, Suchmaschinenoptimierung und Empfehlungen, um Unternehmen wie Deinem zu helfen. Wenn Du Fixkosten sparen, effizienter werden und Deine Profitabilität steigern möchtest, bist Du bei uns richtig.

 

Fazit

Die Heizkostenerstattung bietet Unternehmen die Chance, Fixkosten zu senken und ihre Profitabilität zu steigern. Mit dem CO₂‑KostAufG sind Vermieter verpflichtet, einen Teil der CO₂‑Abgabe zu übernehmen. Da der CO₂‑Preis weiter steigt, wächst auch Dein Anspruch. Nutze diese Möglichkeit: Prüfe Deine Nebenkostenabrechnung, senke Deinen Energieverbrauch und fordere Deinen Anteil mit Hilfe von CO2‑Cashback.de ein. So machst Du Dein Unternehmen effizienter und bereit für eine klimafreundliche Zukunft.

Bekannt aus www.focus.de:

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