Lizenzvereinbarung
CO₂-Cashback.de
Gültig ab: 04.09.2025
1. Vertragsparteien
Diese Lizenzvereinbarung (nachfolgend "Vereinbarung") wird geschlossen zwischen der CO2 Cashback 24 UG, Hirtstr. 23, 52388 Nörvenich (nachfolgend "Lizenzgeber") und dem Nutzer der Software und Dienstleistungen (nachfolgend "Lizenznehmer").
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der vom Lizenzgeber entwickelten Software zur Berechnung und Geltendmachung von CO₂-Kostenerstattungen (nachfolgend "Software").
2.2 Die Software umfasst alle Komponenten, Berechnungsmodule, Dokumentvorlagen und Benutzeroberflächen, die auf der Plattform CO₂-Cashback.de zur Verfügung gestellt werden.
3. Lizenzgewährung
3.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer dieser Vereinbarung beschränktes Recht zur Nutzung der Software.
3.2 Die Nutzung ist auf den persönlichen Gebrauch des Lizenznehmers beschränkt und dient ausschließlich der Berechnung und Geltendmachung eigener Ansprüche auf CO₂-Kostenerstattung.
3.3 Eine kommerzielle Nutzung, insbesondere die Verwendung der Software zur Berechnung und Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen Entgelt, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers untersagt.
4. Nutzungsbeschränkungen
4.1 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt:
- Die Software zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu verbreiten
- Die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren
- Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Eigentumshinweise zu entfernen
- Die Software zu verändern, anzupassen oder abgeleitete Werke zu erstellen
- Die Software an Dritte zu vermieten, zu verleihen oder unterzulizenzieren
4.2 Jede Nutzung, die über den in dieser Vereinbarung gewährten Umfang hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
5. Geistiges Eigentum
5.1 Alle Rechte an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen geistigen Eigentumsrechte, verbleiben beim Lizenzgeber.
5.2 Diese Vereinbarung überträgt keine Eigentumsrechte an der Software auf den Lizenznehmer.
6. Aktualisierungen und Support
6.1 Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades oder neue Versionen der Software bereitstellen.
6.2 Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Support, Wartung oder andere Dienstleistungen für die Software zu erbringen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
7. Datenschutz
7.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, die unter www.co2-cashback.de/datenschutz eingesehen werden kann.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Die Software wird "wie besehen" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Berechnungen oder den Erfolg bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
8.2 Der Lizenzgeber haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
8.3 Die Haftung des Lizenzgebers ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Diese Vereinbarung tritt mit der Nutzung der Software in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
9.2 Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung jederzeit durch Einstellung der Nutzung der Software beenden.
9.3 Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen kündigen oder bei Verletzung der Vereinbarung durch den Lizenznehmer fristlos kündigen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Düren, soweit gesetzlich zulässig.