Q&A Teil 1: Heizkosten, Erstattung, CO2-Steuer, Sparen

Rückerstattung der CO₂-Kosten (BEHG) – Alles, was Mieter und Eigentümer wissen müssen

Seit der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten für Heizöl, Erdgas und andere Brennstoffe teilen. Viele Verbraucher stellen sich jetzt die Frage: Kann ich mir die CO₂-Abgabe auf Heizkosten zurückholen? Und wenn ja: Wie funktioniert das, welche Unterlagen brauche ich und was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt? Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich meinem Vermieter den Erstattungsanspruch zusende?

In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zur Rückerstattung der CO₂-Kosten.

 

1. Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich meinem Vermieter den Erstattungsanspruch zusende oder CO2-Cashback.de damit beautrage?

Kurze Antwort: In der Regel nicht!

Einerseits herrscht Wohnungsmangel und die Vermieter können sich die Mieter vermeintlich aussuchen, ABER: Gute Mieter sind nicht leicht zu finden! Eine zuverlässige Zahlungsmoral ist nicht mehr selbstverständlich. Auch scheuen Vermieter den komplizierten Prozess die Wohnung neu zu inserieren, neue Mieter zu finden, einen Mietvertrag aufzusetzen, usw. 

Das heißt: Auch als Vermieter hat man ein hohes Risiko wegen "wenigen Euro" einen guten Mieter zu verlieren. 

Daher raten wir dir: Mach dir hier nicht zu viele Sorgen! Es ist schließlich auch dein gutes Recht!

 

2. Wer kann die CO₂-Abgabe auf Heizkosten zurückfordern?

Die Rückerstattung betrifft vor allem Mieter von Wohnungen oder Häusern, die mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl beheizt werden.

  • Mieter: Sie haben Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten übernimmt.

  • Eigentümer, die selbst im Objekt wohnen: Sie tragen die Kosten allein, da es keine Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter gibt.

  • Eigentümer, die vermieten: Müssen je nach Energieeffizienz des Gebäudes einen Anteil übernehmen.

 

3. Wie funktioniert die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter?

Dafür gibt es ein spezielles Stufenmodell:

  • Bei ineffizienten Gebäuden mit hohem Energieverbrauch trägt der Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Kosten.

  • Bei effizienten Gebäuden mit niedrigem Energieverbrauch trägt der Vermieter nur einen kleinen Teil, im besten Fall 0 %.

Der Anteil richtet sich nach dem Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche und wird in zehn Stufen eingeteilt. Darüberhinaus sind die CO2-Steuer pro Tonne und andere Faktoren ebenfalls relevant.

 

4. Welche Unterlagen brauche ich, um die Rückerstattung zu beantragen?

Für die Berechnung und Geltendmachung benötigen Sie:

  • Die Nebenkostenabrechnung des Vermieters

  • Die Brennstoffrechnung des Energieversorgers (wenn man selbst für die Lieferung verantwortlich ist)

  • Die Wohnfläche (in Quadratmetern).

  • Persönliche Angaben

Mit diesen Unterlagen lässt sich exakt berechnen, wie hoch der Anspruch ist.

 

5. Wie viel Geld bekomme ich im Durchschnitt zurück?

Die Höhe der Rückerstattung hängt ab von:

  • Energieverbrauch des Gebäudes / der Wohnung,

  • Höhe der CO₂-Abgabe (steigt jedes Jahr),

  • Größe der Wohnung.

Erfahrungswerte:

  • In einer 70 m² großen Wohnung können Mieter derzeit mit einer Rückerstattung von 100 bis 150 Euro pro Jahr rechnen. Tendenz steigend, da die CO2-Steuer im kommenden Jahr fast 20% steigt!

  • In größeren Wohnungen oder schlecht isolierten Gebäuden sind 200 bis 400 Euro pro Jahr möglich.

  • Bei Gewerbetreibenden sind Erstattungen von mehreren Tausend Euro pro Jahr möglich.

 

6. Muss ich den Vermieter selbst anschreiben oder macht das jemand für mich?

Grundsätzlich kann man es selbst machen - wie fast alles im Leben. Allerdings ist die Berechnung komplex und nicht jeder hat die Zeit (oder auch Lust) in die Kommunikation mit dem Vermieter zu gehen.

  • Basis-Paket: Wer selbst für die Erstattung sorgen will, erhält mit dem Basis-Paket die perfekte Lösung: Das Schreiben an den Vermieter, samt Berechnung, Gesetzestext und Anschreiben sowie Anleitung sind inbegriffen. 
  • Komfort-Paket: Hier übernehmen wir den gesamten Erstattungsprozess – wir senden E-Mails, Briefe und versuchen telefonisch Kontakt aufzunehmen, damit die Erstattung zeitnah auf dein Konto fließt! Das spart viel Zeit und Nerven.

 

7. Was passiert, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Keine Sorge: Das Recht ist auf deiner Seite. Egal wie groß die Vermietergesellschaft ist, an das Gesetz muss sich jeder halten. Natürlich will nicht jeder Vermieter direkt zahlen, doch es ist Pflicht.

 

8. Gibt es Fristen, bis wann ich meinen Anspruch geltend machen muss?

Ja. Ansprüche auf Rückerstattung unterliegen einer allgemeinen Verjährungsfrist:

Erstattungen können maximal ein Jahr rückwirkend beantragt werden. Das heißt, wenn du jetzt noch etwas mehr Geld sparen willst, kannst du den Antrag auch für das Jahr 2024 stellen - aber maximal nur bis zum Jahresende! Schnell sein lohnt sich daher!

 

9. Ist die CO₂-Rückerstattung jedes Jahr möglich oder nur einmalig?

Die Rückerstattung ist jährlich möglich, solange die CO₂-Abgabe besteht und Ihr Gebäude mit fossilen Brennstoffen beheizt wird.

Da die CO₂-Abgabe in den nächsten Jahren weiter steigt, wird auch die Rückerstattung im kommenden Jahr um fast 20% höher ausfallen.

 

10. Ich habe eine Eigentumswohnung - muss ich zahlen oder bekomme ich Geld zurück?

Das hängt davon ab:

  • Eigennutzer: Nein, denn in dem Fall bist du für eine gute Dämmung und eine effiziente Heizung verantwortlich.

  • Vermieter einer Eigentumswohnung: Auch in diesem Fall muss die gesetzliche Vorgabe eingehalten werden und auf Anfrage durch den Mieter die Erstattung ausgezahlt werden.

  • Mieter einer Eigentumswohnung: Als Mieter hast du - je nach dem wie die Wohnung saniert ist - Anspruch auf eine Erstattung.

 

Fazit: Rückerstattung der CO₂-Kosten und damit mehr finanzieller Spielraum lohnt sich!

Die CO₂-Kosten-Rückerstattung nach Kostenaufteilungsgesetz bietet Mietern jedes Jahr bares Geld zurückzuerhalten – oft mehrere Hundert Euro. Wichtig ist, die Unterlagen rechtzeitig einzureichen und die Fristen zu beachten.

Wer keine Lust auf Papierkram hat, kann den gesamten Prozess bequem über CO2-Cashback.de abwickeln lassen. Wir kümmern uns um die Berechnung, die Kommunikation mit dem Vermieter und sorgen dafür, dass du dein Geld erhältst.

 

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