Heizkostenabrechnung 2025 prüfen: Fehler & CO₂-Kosten sparen

Heizkostenabrechnung 2025 prüfen: Fehler erkennen & CO₂‑Kosten sparen

Steigende Energiekosten und ein wachsender CO₂‑Preis machen das Heizen teurer. Gleichzeitig sind viele Heizkostenabrechnungen ungenau oder fehlerhaft. Dieser Beitrag zeigt Dir, wie Du Deine Abrechnung für das Jahr 2025 prüfst, häufige Fehler erkennst und die neue CO₂‑Kostenaufteilung zu Deinem Vorteil nutzt.

 

Warum Du Deine Heizkostenabrechnung 2025 prüfen solltest

In diesem Jahr sind die Heizkosten deutlich teurer. Verglichen mit dem Vorjahr sind die Kosten für das Heizen mit Gas um rund 15 Prozent gestiegen, für Fernwärme werden im Durchschnitt mehr als 1.200 Euro pro Jahr fällig, und auch das Heizen mit Holzpellets wird spürbar teurer. Wärmepumpen bleiben mit etwa 700 Euro pro Jahr die günstigste Option.

Zwei Faktoren treiben die Kosten besonders in die Höhe: Zum einen haben sich die Energiepreise für Gas und Öl im Laufe des Jahres deutlich erhöht – Bestandskundinnen und -kunden zahlen im September 2025 im Durchschnitt rund 11 Cent pro Kilowattstunde Gas, während Neuverträge teilweise günstigere Tarife bieten. Zum anderen stieg zum Jahresbeginn 2025 der Preis pro ausgestoßener Tonne CO₂ von 45 auf 55 Euro. Bei fossilen Heizsystemen macht sich diese Erhöhung schnell bemerkbar: In einem Einfamilienhaus summieren sich allein die CO₂‑Kosten bei einer Gasheizung auf rund 250 Euro, bei einer Ölheizung sogar auf mehr als 300 Euro und mehr pro Jahr.

Diese Entwicklung macht eine genaue Prüfung der Heizkostenabrechnung wichtig. Untersuchungen zeigen immer wieder, dass viele Abrechnungen fehlerhaft sind oder gesetzliche Vorgaben nicht richtig umsetzen. Wer seine Abrechnung prüft und gegebenenfalls Widerspruch einlegt, kann hohe Nachforderungen vermeiden und Geld zurückerhalten.

 

Die neuen CO₂‑Kosten 2025 verstehen

Deutschland hat die Bepreisung von CO₂‑Emissionen eingeführt, um den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu senken. Seit 2021 werden pro Tonne CO₂ Abgaben erhoben. Der Preis begann mit 25 Euro und steigt 2025 auf 55 Euro an; für 2026 ist bereits ein weiterer Anstieg vorgesehen. Ab 2027 soll der Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels durch Angebot und Nachfrage ermittelt werden.

Seit 2023 müssen Mieterinnen und Mieter die CO₂‑Kosten nicht mehr allein tragen. Ein Gesetz legt fest, wie die Kosten zwischen Mieter- und Vermieterseite aufzuteilen sind. Dabei richtet sich die Aufteilung nach dem energetischen Zustand des Gebäudes: In gut sanierten Häusern tragen Mieterinnen und Mieter die CO₂‑Kosten vollständig, in unsanierten Gebäuden mit hohem Verbrauch müssen Vermieter bis zu 95 Prozent übernehmen. Ziel dieser Regelung ist es, beide Seiten zu energiesparendem Verhalten und zu Investitionen in moderne Heizsysteme zu motivieren.

Wer z.B. mit einer Gasetagenheizung heizt und selbst einen Liefervertrag abgeschlossen hat, zahlt den CO₂‑Preis zunächst komplett. Der Vermieteranteil muss dann separat eingefordert werden. Dafür ist es erforderlich, den eigenen Verbrauch zu kennen und den CO₂‑Anteil aus der Brennstoffrechnung zu berechnen.

 

Heizkostenabrechnung richtig lesen

Abrechnungszeitraum und Vergleichswerte

Jede Heizkostenabrechnung muss den Zeitraum angeben, für den sie gilt. In der Regel umfasst der Abrechnungszeitraum zwölf Monate und schließt nahtlos an die vorherige Abrechnung an. Wenn Du während des Abrechnungsjahres umgezogen bist, zahlst Du nur für den Zeitraum zwischen Ein- und Auszug – prüfe also, ob die genannten Stichtage stimmen.

Bewahre ältere Abrechnungen auf, um die Entwicklung Deines Verbrauchs und Deiner Kosten zu verfolgen. Weichen die aktuellen Werte trotz unverändertem Heizverhalten stark von denen des Vorjahres ab, lohnt sich eine genaue Kontrolle.

Vorauszahlungen, Energiekosten und Nebenkosten

In der Abrechnung müssen die geleisteten Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser aufgeführt sein. Kontrolliere, ob alle monatlichen Abschläge berücksichtigt wurden und ob die Endabrechnung stimmig ist.

Die Energiekosten setzen sich aus den Brennstoffkosten (Gas, Öl oder Fernwärme) und sogenannten Heiznebenkosten zusammen. Zu den Nebenkosten gehören beispielsweise Gebühren für den Schornsteinfeger oder die Wartung der Anlage. Reparaturkosten dürfen nicht umgelegt werden. Vergleiche die angegebenen Energiepreise mit üblichen Richtwerten. Für das Jahr 2024 lagen diese bei etwa 9 bis 15 Cent pro Kilowattstunde für Erdgas, 90 bis 110 Cent pro Liter für Heizöl und 90 bis 270 Euro pro Megawattstunde für Fernwärme.

Bei Öltanks oder Flüssiggasbehältern sollte der Anfangs- und Restbestand nachvollziehbar sein; ein Anfangsbestand von null ist unwahrscheinlich. Zudem müssen bei der Berechnung die zuerst gelieferten Mengen auch zuerst verbraucht werden – dies verhindert überhöhte Durchschnittspreise.

Verteilerschlüssel und Leerstand

Der Verteilerschlüssel legt fest, wie die Gesamtheizkosten auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens die Hälfte der Kosten verbrauchsabhängig berechnet werden muss. Achte darauf, dass der vereinbarte Schlüssel aus Deinem Mietvertrag eingehalten wird und Änderungen nur zu Beginn einer neuen Abrechnungsperiode mitgeteilt werden.

Leerstehende Wohnungen dürfen nicht über Deinen Anteil mitfinanziert werden. Vergleiche daher die Quadratmeterangaben in der Abrechnung mit denen des Vorjahres.

Informationspflichten und Fernablesung

Mit der Novelle der Heizkostenverordnung gilt: Neu installierte Messgeräte müssen aus der Ferne ablesbar sein und sicher in ein Smart‑Meter‑Gateway eingebunden werden. Bis Ende 2026 müssen vorhandene Geräte entsprechend nachgerüstet werden.

Vermieterinnen und Vermieter sind außerdem verpflichtet, Nutzerinnen und Nutzern monatlich aktuelle Informationen über ihren Verbrauch zur Verfügung zu stellen, wenn fernablesbare Geräte vorhanden sind. Diese Mitteilungen enthalten die Verbrauchswerte in Kilowattstunden sowie einen Vergleich zum Vormonat und zum gleichen Monat des Vorjahres. Die Jahresabrechnung muss zusätzlich den Brennstoffmix und den Vergleich zum Vorjahresverbrauch enthalten. Werden diese Informationspflichten nicht erfüllt, können Mieterinnen und Mieter ihre Kosten um bis zu drei Prozent kürzen.

Fristen, Widerspruch und Belege einsehen

Vermieter haben nach Ende des Abrechnungszeitraums zwölf Monate Zeit, die Heizkosten abzurechnen. Kommt die Abrechnung später, ist eine Nachzahlung unter Umständen nicht mehr verpflichtend.

Wenn die Abrechnung unplausibel ist, hast Du das Recht, die Belege beim Vermieter oder der Hausverwaltung einzusehen. Kopien können gegen Kostenerstattung verlangt werden. Du kannst innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung Widerspruch einlegen – am besten schriftlich und unter Vorbehalt der Rückforderung. Bei Fragen oder Unsicherheiten hilft der örtliche Mieterverein oder eine Energieberatung weiter.

 

So berechnest Du Deinen CO₂‑Anteil – mit CO2-Cashback.de

Um den Dir zustehenden Erstattungsbetrag zu bestimmen, solltest Du Deinen individuellen CO₂‑Anteil kennen. Gehe dafür wie folgt vor:

  1. Suche dir deine letzte Heizkostenabrechnung und deinen Mietvertrag heraus.
  2. Nutze den kostenlosen Rechner von CO2-Cashback.de und lasse dir deine Erstattung bequem automatisch berechnen!

 

Tipps zur Senkung Deiner Heizkosten

  • Heizverhalten anpassen: Schon ein Grad weniger Raumtemperatur reduziert den Energieverbrauch um rund sechs Prozent. Programmiere Deine Thermostate so, dass sie sich an Deinen Tagesablauf anpassen. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Artikel über das Heizkörperthermostat (interner Link).
  • Wärmeverluste vermeiden: Dichte Fenster und Türen sorgfältig ab, nutze Vorhänge und Rollläden und sorge für ausreichende Dämmung. Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage stellt sicher, dass alle Heizkörper optimal versorgt werden.
  • Warmwasser sparen: Kürzere Duschzeiten, wassersparende Duschköpfe und eine angepasste Warmwassertemperatur senken den Verbrauch.
  • Alternative Heizsysteme prüfen: Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen sind langfristig oft kosteneffizienter. Der steigende CO₂‑Preis macht den Umstieg auf erneuerbare Energien zusätzlich attraktiver.
  • Zählerstände dokumentieren: Lies bei Ein‑ und Auszug die Zählerstände ab und dokumentiere sie, um Missverständnisse zu vermeiden.

Weitere Spartipps findest Du in unserem Beitrag „Heizkosten senken & CO₂ sparen: 10 wirksame Maßnahmen“.

 

Fazit: Jetzt CO₂‑Erstattung prüfen

Mit der CO₂‑Bepreisung und steigenden Energiepreisen werden Heizkosten ab 2025 spürbar teurer. Gleichzeitig sind viele Heizkostenabrechnungen fehlerhaft. Wer die Abrechnung sorgfältig prüft, kann Nachforderungen reduzieren oder sogar Geld zurückbekommen. Achte auf den richtigen Abrechnungszeitraum, plausibel aufgeführte Energiekosten, den Verteilerschlüssel und Deinen individuellen CO₂‑Anteil.

Nutze Dein Kürzungsrecht, wenn Informationspflichten verletzt wurden, und lege innerhalb von zwölf Monaten Widerspruch ein. Investiere zudem in energieeffizientes Heizverhalten und moderne Technik, um langfristig Geld zu sparen.

Prüfe jetzt Deinen Anspruch auf eine CO₂‑Erstattung und finde heraus, wie viel Geld Du zurückholen kannst. Hier erfährst du wie viel du erstattet bekommen kannst: Erstattung berechnen.